Unternehmensberatung mit BAFA-Förderung

Sichern Sie sich über die Beratungsförderung einen Zuschuss von 50% und mehr

Als registrierte Unternehmensberaterin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstütze ich Sie sehr gerne dabei, einen Beratungszuschuss aus dem BAFA-Förderungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zu erhalten. In vielen Fällen kann meine Beratung für Freiberufler, Selbständige und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf diesem Wege gefördert werden.

Die Förderung lohnt sich: Als Unternehmer bzw. Unternehmerin können Sie im Rahmen des Programms für eine Unternehmensberatung eine Beratungsförderung von 50% erhalten, je nach Standort und Unternehmenssituation sind es sogar bis zu 90%.

Auf dieser Seite habe ich die Antworten auf häufige Fragen meiner Kunden zu dieser Fördermöglichkeit zusammengestellt. Zuständig für das Programm ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Informationen finden Sie ggf. direkt auf deren Website.

Nina Kreutzfeldt Porträt

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Das BAFA-Förderprogramm richtet sich an Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die bereits gegründet sind. Unterschieden wird zwischen „Jungunternehmen“, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, und „Bestandsunternehmen“, deren Gründung bereits länger zurückliegt. Hinzu kommen Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – hier spielt das Unternehmensalter keine Rolle.

Wichtig ist, dass die Unternehmen nicht zu groß sind: Sie müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Hinzu kommen einige weitere Details zur Antragsberechtigung, die ich gern persönlich erläutere.

Welche Beratungsthemen können gefördert werden?

Das BAFA-Förderprogramm unterscheidet zwischen allgemeinen uns speziellen Beratungen. In den meisten Fällen sind für meine Kunden die allgemeinen Beratungen relevant. Sie betreffen alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das heißt, dass in der Praxis sehr viele verschiedene Beratungsthemen abgedeckt sind. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Beratung zu einem konkreten Thema förderfähig ist, prüfe ich dies sehr gern. Bitte sprechen Sie mich darauf an.

Spezielle Beratungen sind Beratungen, mit denen der Fördergeber strukturellen Ungleichheiten begegnet will. Hierzu zählen beispielsweise Beratungen von Unternehmen, die von Frauen sowie solche, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, oder die zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz beitragen.

Wie hoch ist die Förderung bzw. der Beratungszuschuss?

Die individuelle Förderhöhe hängt vom Standort und von der aktuellen Lage Ihrer Firma ab:

Jungunternehmen:

  • Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
  • Förderung: 50% alte Bundesländer sowie Berlin und Region Leipzig, 60% Region Lüneburg, 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig)
  • Maximaler Zuschuss: entsprechend zwischen 2.000 Euro und 3.200 Euro (pro Beratung)

Bestandsunternehmen:

  • Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
  • Förderung: 50% alte Bundesländer sowie Berlin und Region Leipzig, 60% Region Lüneburg, 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig)
  • Maximaler Zuschuss: entsprechend zwischen 1.500 Euro und 2.400 Euro (pro Beratung)

Unternehmen in Schwierigkeiten:

  • Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
  • Förderung: 90% in ganz Deutschland
  • Maximaler Zuschuss: 2.700 Euro (pro Beratung)

Was gilt es bei der Antragstellung zu beachten?

Sie können den Förderantrag direkt online über die Antragsplattform des BAFA stellen. Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Tipps und Adressen hierzu gibt es online. Rufen Sie mich dazu auch gern an.

Übrigens, die Förderanträge werden meiner Erfahrung nach sehr fix bearbeitet, viele meiner Kunden haben innerhalb weniger Werktage eine positive Rückmeldung mit einer vorläufigen Förderzusage bekommen.

Wichtig: Natürlich können und sollten wir die Rahmenbedingungen bereits vorher besprechen, aber erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten wird kein Zuschuss gewährt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Ob die BAFA-Beratungsförderung für Sie in Frage kommt, prüfe ich gern mit Ihnen persönlich. Rufen Sie mich sehr gern an oder – noch einfacher – klicken Sie unten auf „Vorgespräch vereinbaren“ und wählen Sie sich einen Termin für ein kostenloses Kennenlerngespräch aus!

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