Pünktlich zum Jahresbeginn ist das neue Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ gestartet. Damit gelten ab 01.01.2016 neue Beratungsrichtlinien. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ich bin als Beraterin beim BAFA gelistet. Gern prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, ob eine entsprechende Förderung für Sie infrage kommt. Ja nach Standort und Unternehmenssituation können Freiberufler, Selbständige und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zwischen 50% und 80% erhalten, insgesamt maximal 1500 bis 3200 EUR.

Das Programm richtet sich an drei Gruppen:

1. junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (sog. Jungunternehmen)
2. Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (sog. Bestandsunternehmern)
3. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Wichtig ist zudem, dass der Firmensitz in Deutschland ist und das Unternehmen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entspricht.

Weitere Informationen finden Sie hier oder auch direkt auf der Website des BAFA.

Sprechen Sie mich sehr gern an, wenn Sie mehr wissen möchten!