Ab sofort bin ich als Prozessberaterin im Förderprogramm unternehmensWert:Mensch autorisiert. Das bedeutet, dass meine Beratung für kleine und mittelständische Unternehmen in vielen Fällen über das Programm unternehmensWert:Mensch gefördert werden kann – und das bis zu 80 Prozent. Diese Möglichkeit besteht speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern.
Als Beraterin und Business Coach arbeite ich sowohl mit einzelnen Klienten in Hamburg als auch mit Teams und kleineren Unternehmen, schwerpunktmäßig in Norddeutschland. Eine Förderung ist für Sie denkbar, wenn ich Sie als Unternehmen dabei unterstütze, innovative, mitarbeiterorientierte Personalstrategien zu entwickeln. Was das konkret bedeuten kann, lesen Sie weiter unten.
Attraktiv an dem Programm ist aus meiner Sicht, dass gezielt eine Beratung und Begleitung gefördert wird, bei der Unternehmensführung und Mitarbeiter gemeinsam individuell maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik entwickeln. Und das ist ein nicht immer einfacher und zugleich extrem wichtiger Prozess. Meiner Erfahrung nach ist die Unterstützung durch eine neutrale Beraterin bzw. einen Berater dabei oft erfolgskritisch oder zumindest sehr förderlich. In der Praxis fehlen gerade kleineren Firmen manchmal die hierfür notwendigen Ressourcen. Wie gut, dass es hierfür eine großzügige Förderung gibt, so dass auch ihnen diese Möglichkeit ohne allzu hohe finanzielle Hürden offensteht.
In welchen Fällen kann unternehmensWert:Mensch für Sie und Ihr Unternehmen interessant sein?
Eine Förderung kommt in Frage, wenn es darum geht, nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse im Unternehmen anzustoßen – und dabei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Anfang an mit einzubeziehen und mitzunehmen. Firmen als Ganzes „fit für die Zukunft“ zu machen, und zwar so, wie es individuell zu ihnen passt, ist mir ein wichtiges Anliegen. Häufig – aber nicht immer – spielt dabei die digitale Transformation eine wichtige Rolle. Sprich, es geht darum, wie man die Chancen der Digitalisierung ganz konkret und angemessen nutzen und die digitale Transformation so durchlaufen kann, dass das eigene Unternehmen gestärkt daraus hervorgeht.
Dazu gehört:
- alle Beteiligten für aktuelle und zukünftige Herausforderungen – etwa aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung, des demografischen Wandels oder gewichtigen Veränderungen in der eigenen Branche – zu sensibilisieren,
- u.a. in Workshops gemeinsam angemessene Antworten darauf zu finden und Lösungen zu entwickeln, die zum jeweiligen Unternehmen und den dort tätigen Menschen passen,
- eine offene und wertschätzende Unternehmenskultur zu etablieren, die den Wandel unterstützt und die dazu beiträgt, Fachkräfte und andere Mitarbeiter zu binden und neue für das Unternehmen zu gewinnen.
Wichtig: Kein Unternehmen gleicht dem anderen, somit sind auch die Herausforderungen individuell verschieden. Meine Beratung ist daher stets zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse. Nach einer gründlichen Analyse erarbeiten wir gemeinsam Lösungen, die zu Ihnen und Ihren Mitarbeitern passen. Anschließend begleite ich Sie bei der Umsetzung.
Meine Prozessbegleitung kann dabei formal zwei verschiedene geförderte Handlungsfelder betreffen:
- Personalführung: Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.
- Wissen & Kompetenz: Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.
Wer wird konkret gefördert?
Für das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch gelten eine Reihe von formalen Kriterien, die ich gerne gemeinsam mit Ihnen prüfe. Hier die wichtigsten:
- Sitz und Arbeitsstätte Ihres Unternehmens befinden sich in Deutschland.
- Ihr Jahresumsatz ist geringer als 50 Mio. EUR oder die Jahresbilanzsumme liegt unter 43 Mio. EUR.
- Ihr Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren.
- Sie haben mindestens eine(n) sozialversicherungspflichtige(n) Beschäftigte(n) und weniger als 250 Beschäftigte in Vollzeit. (Teilzeitbeschäftigte werden dabei anteilig berücksichtigt.)
Wie hoch ist die Förderung? Und woher stammen die Fördergelder?
Sind in Ihrem Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte tätig, dann erhalten Sie bis zu 80 Prozent Zuschuss. Bei 10 bis 249 Beschäftigten beträgt die Förderung 50 Prozent. Gefördert werden maximal 10 Beratungstage. Einzelheiten dazu erläutere ich gern persönlich.
Das Programm unternehmensWert:Mensch wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Wie läuft unternehmensWert:Mensch genau ab? Was ist der erste Schritt?
Haben Sie den Eindruck, dass eine entsprechende Beratung und Begleitung etwas für Sie und Ihr Unternehmen sein könnte und möchten Sie gern mehr erfahren? Dann sollten wir persönlich miteinander sprechen. Ich lade ich Sie gern zu einem informellen Kennenlerngespräch ein. Am besten rufen Sie mich zur Terminvereinbarung an oder wählen sich direkt im Online-Kalender einen Termin aus. Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht an, dass Sie sich für unternehmensWert:Mensch interessieren.
Die anschließende, verpflichtende Erstberatung in einer regionalen Erstberatungsstelle ist ebenfalls kostenlos. Gern bereite ich diese formale Erstberatung mit Ihnen vor und begleite Sie zu dem Gespräch. Hierfür entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. In Hamburg gibt es zwei Erstberatungsstellen: Arbeit und Leben Hamburg (Billenetz) und das Bildungswerk der Wirtschaft
Erfüllen Sie die Förderkriterien, so wird im Anschluss ein Beratungsscheck für die Prozessberatung ausgestellt und wir können mit der Arbeit beginnen.
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